Kurz erklärt
In einem Inklusionshotel arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung zusammen. Gemäß den Anforderungen von §215 SGB IX müssen mindestens 30% der Mitarbeiter Menschen mit Behinderung sein.
Ziel und Zweck dieser Inklusionsbetriebe ist es, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Betreiber sind in den meisten Fällen Sozialverbände wie Caritas, Diakonie, AWO und Lebenshilfe und auch Elternvereine. Als gemeinnützige Betriebe müssen sie mindestens 40% Menschen mit Behinderung als Mitarbeiter haben.
Ein Inklusionshotel ist ein Wirtschaftsunternehmen. Sie sind auf dem Markt tätig wie herkömmliche Hotels und erwirtschaften ihren Ertrag. Darum ist es zunächst wichtig, ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zu entwickeln, mit dem das Hotel an diesem Standort erfolgreich sein kann. Dieses Hotel betreiben wir als Inklusionsbetrieb: wir setzen es mit einem Team von Menschen mit und ohne Behinderung um.